Kein Schnee- Pech gehabt!

gerade haben wir bei Facebook auf die bestehende Skisaison Eröffnung 2010/2011 hingewiesen, deshalb hier ein Beitrag zum Thema Reiserecht. Grundsätzlich gilt, das Schneemangel in einem Wintersportgebiet kein Reisemangel ist und deshalb auch keine Reisepreisminderung verlangt werden kann. Ebenfalls nicht möglich ist die kostenlose Stornierung von Winter- Pauschalurlauben, Hotel oder Ferienhäusern. Fehlender Schnee ist eine Laune der Natur und gehört zum allgemeinen Lebensrisiko des Urlaubers. Aus diesem Grund muss der Urlauber im Falle eines Reiserücktritts oder eine Hotelzimmer Stornierung die vollen Stornierungsgebühren tragen.
Anders liegt der Fall wenn in einem Hotel- oder Veranstalter Prospekt mit “Ganzjahres-Skilauf” geworben wird oder sogar “Schneesicherheit” ausdrücklich zugesichert werden. Hier gilt dann das was vertraglich versprochen wurde muss auch eingehalten werden. Das Ski-Hotel oder der Skireisen Veranstalter sind in der Haftung auch wenn sie für den fehlenden Schnee gar nichts können. Reiserechtler sprechen hier von verschuldensunabhängiger Haftung.

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