Wer wegen eines Generalstreiks wie zum Beispiel vor ein paar Wochen in Spanien nur mit Verspätung in den Urlaub starten kann, hat keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Ein Generalstreik fällt unter ” höhere Gewalt ” und dafür kann die Fluggesellschaft nichts. Allerdings müssen die Flugreisenden von der Airline betreut werden. Wie eine solche Betreuung aussehen muss wird in der EU- Fluggastrechte Verordnung geregelt.
Ab zwei Stunden Wartezeit müssen Passagiere von der Fluggesellschaft mit Essen und Trinken versorgt werden. Weiterhin haben die Reisenden auch jetzt schon Anspruch auf 2 Telefongespräche, Faxe oder E-Mails nach Hause. Wird der Rückflug auf einen anderen Tag verschoben, dann hat man ein Anrecht auf eine Hotelübernachtung und den Transfer zum Hotel. Dies muss allerdings von der Fluggesellschaft arrangiert und darf nicht eigenmächtig gebucht werden. Bei mehr als 5 Stunden Verspätung dürfen Flugreisende ihren Flug kostenlos stornieren und bekommen somit den vollen Preis zurück. Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel: bei Pauschalreisen gelten (leider) etwas andere Regeln.